Inhaltsübersicht

Landesnumismatik (Münz- und Geldgeschichte)
Münzen und Geldzeichen
Bestimmung einer Münze
Banknoten und Papiergeld
Münzfunde
Antike Numismatik
Münzfunde als Geschichtsquellen
Einzelfunde
Schatzfund
Schatz Feldkrücken
Falschmünze
Grabungs- und Sonderkomplexe
Münzfundberichte des Hessischen Landesamtes für geschichtliche
Landeskunde
Auswertende Publikationen zu Münzfunden
Münzfunde in rechtlicher Sicht
Nachforschung nach Altertümern
Erlaß über "Münzfunde in Hessen"
Praxis der Münzfundpflege
Handelswert
Fundmeldung
Schriftliche Quellen
Geldumlauf
Fundhorizont

Landesnumismatik (Münz- und Geldgeschichte)

Der heutige hessische Raum wurde in monetärer Hinsicht stets durch Wechselwirkungen mit seinen Nachbarlandschaften gestaltet. In Marburg bestehen die Voraussetzungen, auch in der Ausstattung der Bibliothek des Landesamtes und in Verbindung zur Philipps-Universität, daß Numismatik und Landesgeschichte gemeinsam wirken können.

Das Geld in seinen historischen Formen ist aus der Sicht der geschichtlichen Landeskunde eine Quellengruppe von hohem Aussagewert. Die Erschließung und Auswertung dieses Materials leistet - in Verbindung zu den allgemeinen Quellen der Epoche und der jeweiligen Region - das Fach "Numismatik und Geldgeschichte". Die Numismatik ist das den Historischen Hilfswissenschaften zuzuordnende Teilfach, das deskriptiv wie quellenkritisch Objekte analysiert. Diese werden so aufbereitet, daß ihre Aussagen der Geschichte nutzbar werden. Gegenstand der Numismatik sind drei im Verbund einsetzbare Quellengruppen: 1. Gegenständliche Quellen (Münzen und Geldzeichen ), 2. Münzfunde, 3. Schriftliche Quellen. Wichtigstes Feld der Geldgeschichte ist der Geldumlauf, der in die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte weist. Verbindungen von Numismatik und Geldgeschichte reichen in die Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, die Kirchengeschichte, die Volks- und Altertumskunde sowie in die allgemeine und vergleichende Landesgeschichte.
 
 

Münzen und Geldzeichen

Seit ihren Anfängen in Kleinasien, die in unserem Kulturkreis in das 7. Jahrhundert v. Chr. zurückreichen, war die Münze bis ins 19. Jahrhundert Haupterscheinungsform des Geldes. Aus einem Stück Gold oder Silber wird durch Stempel einer öffentlich anerkannten Gewalt eine Münze. Ihr Gewicht und Feingehalt wird durch eben diese Stempelung garantiert, so daß jeder sich im Verkehr darauf verlassen kann. Als "Sonderform der Ware Edelmetall" nahmen Münzen im Umlauf ihre Geldfunktionen wahr (Wertmaßstab, Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel). Erst die Neuzeit entwickelte konsequent den Begriff der "Scheidemünze", dies sind Münzen aus meist unedlem Material, deren Wert nicht mehr durch das Material bestimmt wird (was heute den Regelfall darstellt).

Die Bestimmung einer Münze ermöglicht ihre nähere Einordnung. Hierzu gehören der Münzstand, also das ausprägende Land, der für die Prägung verantwortliche Regent, das Nominal und seine Datierung, die Münzstätte, mitunter auch der Münzmeister, Metall und Gewicht. Bestimmungen werden durch Fachliteratur mit ihren detaillierten Beschreibungen abgesichert. Neue und unbekannte Stücke einzuordnen und zu beschreiben, gehört zu den elementaren Aufgaben der Numismatik. Von den Münzen sind Medaillen begrifflich zu trennen: diese haben keine Geldfunktion, sondern sind Objekte der Kleinkunst, welche mit der Münze die Form gemeinsam haben.

Banknoten und Papiergeld sind Sonderformen der Geldzeichen, die sich im europäischen Kulturkreis in der Frühen Neuzeit entwickelten und die anfangs das Metallgeld nur vorübergehend vertraten.
 
 

Bestimmung einer Münze

Vorderseite: Der zurückschauende hessische Löwe hält einen verzierten Schild mit Monogramm FL (= FRIDERICUS LANDGRAVIUS)

Rückseite: In drei Zeilen / * 8 * / HELLER / 1777

Münzstand: Landgrafschaft Hessen-Kassel

Münzherr: Friedrich II. (1760-1785)

Nominal und Datierung: 8 Heller 1777

Münzstätte: Kassel

Metall: Für die umlaufenden Münzen Kupfer ca. 11,5-12 g, Durchmesser 33 mm. Die vorliegenden Stücke sind Zinnabschläge der heute im Münzkabinett der Staatlichen Museen zu Berlin liegenden Prägestempel. (Standort: Hess. Staatsarchiv Marburg, Slg. 12, Verz. 2, Nr. B 42a, B 42b, 21,73 bzw. 20,39 g).

Literatur: J. C. C. HOFFMEISTER, Beschreibung aller bis jetzt bekannt gewordenen hessischen Münzen, Medaillen und Marken..., Bd. 2, Kassel und Paris 1877, Nr. 2477.

Diese Stücke liefen um bis in die Zeit der Einführung der Scheidemünzen der Mark als neuer Währung des Deutschen Reiches in den Jahren nach 1873. Zuletzt entsprach ein solches Stück, das durch die Annexion des Kurfürstentums Hessen 1866 den Status einer preußischen Scheidemünze (8 Pfg. preußisch) erlangte, dem Wert von 6 2/3 Pfennig Reichswährung. Für eine Kupfermünze war diese Sorte relativ groß und erlangte daher die volkstümliche Bezeichnung "Schustertaler".

Nicht immer sind Münzen so leicht lesbar wie dieses Stück. Nach jahrhundertelangem Umlauf sind Fundmünzen meist abgenutzt und oftmals nur unter dem Mikroskop lesbar. Solche Stücke mögen für Sammlungen unattraktiv geworden sein, aber ihr Wert als historische Quelle wird, wenn der Fundzusammenhang gesichert ist, hierdurch in keiner Weise gemindert.
 
 

Banknoten und Papiergeld

Schuldschein des Departements Fulda vom 1. Dezember 1812. Lief als Geldersatz um.

Die Banknote entwickelte sich im europäischen Kulturkreis seit dem 17. Jahrhundert. Sie ist zunächst eine Quittung über hinterlegtes Edelmetall, das die Bank für den Inhaber einer solchen Note aufbewahrt. Dadurch, daß mehr Noten emittiert werden können, als Edelmetall im Bankbestand liegt, zogen Notenbanken zinslos Kredit. Die Einsparmöglichkeit bei Schuldzinsen motivierte auch Staaten zur Ausgabe von Schuldverschreibungen, die anstelle baren Geldes zu verwenden waren, aber - im Gegensatz zur Banknote - oft nicht gegen Silber oder Gold eingelöst werden konnten. Dieses unter einer Vielzahl von Begriffen auftretende "Papiergeld" (Kassenanweisung, Tresor-Schein, Kassenschein) war also begrifflich von der Banknote zu trennen. Die Revolutionszeit von 1848 und die Eisenbahnfinanzierung förderten wesentlich die Verbreitung beider Formen papierener Zahlungsmittel. Das Deutsche Reich löste diese nach seiner Gründung auch durch zweierlei Arten von Geldscheinen ab: Reichskassenscheine ersetzten das staatliche Papiergeld, neue Banknoten in Reichswährung die umlaufenden älteren Noten von mehreren Dutzend regionalen Banken. Die Vielfalt von Geldscheinen wird nicht nur aus ihrem optischen Erscheinungsbild deutlich, sondern auch aus ihrer höchst unterschiedlichen Zuordnung in die Finanzgeschichte der jeweiligen Zeit.

Literatur aus dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde:

Niklot KLÜSSENDORF, Papiergeld und Staatsschulden im Fürstentum Waldeck 1848-1890 (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 8), Marburg 1984, VIII, 229 S., 6 Textabb., 8 Tafeln. ISBN 3-7708-0778-2  brosch.: € 25,00. Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de
 

Münzfunde

Münzfunde stehen der Forschung oft nicht zur Verfügung, weil sie nach Entdeckung zerstreut werden bzw. in Privathand verbleiben. Denn die meisten Funde fallen nicht bei planmäßigen archäologischen Untersuchungen an, sondern bei Arbeiten in Feld und Flur oder bei Bauvorhaben. So sind es oft Laien, die alte Münzen entdecken und dann unsicher werden, was zu veranlassen ist. Sie brauchen Hilfe und Beratung. Dabei gibt es Vorbehalte gegenüber Behörden. Die irrige Ansicht, Münzfunde würden enteignet, ist weit verbreitet. In der Tat ist die Mischung von privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und - bei Unterschlagung - sogar strafrechtlichen Komponenten, die bei Entdeckung eines Schatzes wirksam werden, für den Bürger, der vor "seinem" Fund steht, schwer zu übersehen. Hier wird das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde tätig, indem es das Material wissenschaftlich erfaßt und auswertet und den Beteiligten seinen Rat anbietet. Wegen der Arbeitsteilung zwischen der Numismatik von Mittelalter/Neuzeit und der stärker ausgebauten Antiken Numismatik betrifft die Arbeit des Landesamtes das Material aus der Zeit von 750 bis zur Gegenwart, für die meist die Münzen bis zur Reichsgründung von 1871 die Grenze der Arbeit setzen. Zwei Hauptblickwinkel auf Funde sind wichtig: Münzfunde als Geschichtsquellen sowie Münzfunde in rechtlicher Sicht.
 
 

Antike Numismatik

Die Betreuung der in Hessen anfallenden Fundmünzen der Antike (bis 750 n. Chr.) obliegt der Arbeitsstelle Fundmünzen der Antike (FMRD/SFMA) der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz.
Post:
Seminar für Griechische und Römische Geschichte 
Abt. II der Johann Wolfgang Goethe-Universität Fach 136
60629 Frankfurt am Main
Tel. (069) 798-32297 oder -32295
Fax (069) 798-32268
 www.adwmainz.de/AkademieHomePage/gfundmuenz.htm
 

Als Arbeitsbeispiel für einen hessischen Fund aus der Antike wird hier der Denarschatz von Ober-Florstadt im Wetterau-Kreis gezeigt, der bald nach 232 n. Chr. verborgen wurde und nicht weniger als 1136 Münzen umfaßt hat.

Literatur: Helmut SCHUBERT, Der Denarschatz von Ober-Florstadt. Ein römischer Münzschatz aus dem Kohortenkastell am östlichen Wetterau-Limes (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 118), Wiesbaden 1994, 16 S., 3 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; Preis: € 2,00  (Bitte € 2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de bestellen).
 
 

Münzfunde als Geschichtsquellen

Münzen, welche zu früheren Zeiten verloren oder absichtlich verborgen wurden, sind Zeugnisse des Geldwesens älterer Zeit. Die Münzen entstammen meist als Überreste dem Umlauf und sind in dessen Zusammenhang einzuordnen. Zufällig verlorene Münzen treten meist einzeln auf und repräsentieren den Kleingeldumlauf (z. B. Pfennige, die aus schadhafter Kleidung ausgetreten oder beim Geldwechseln heruntergefallen sind und nicht wiedergefunden wurden). Dies ist die Gruppe der Einzelfunde. Als Schatzfund sind drei oder mehr Münzen anzusehen, die in historischer Zeit durch ihren Vorbesitzer zusammengebracht und gemeinsam verborgen oder verloren wurden. Grabungs- und Sonderkomplexe von Münzen entstanden durch besondere Formen der Überlieferung, welche den Einsatz der Auswertungsmethoden maßgeblich bestimmen.

Ergebnis der Arbeit an Münzfunden, die das Landesamt der Öffentlichkeit präsentiert, sind Fundpublikationen. Wie andere Geschichtsquellen in Editionen vorgelegt werden (etwa Urkunden in Urkundenbüchern und Regestenwerken, Akten als Editionen), werden Münzfunde inventarisiert und den interessierten Fachrichtungen als Münzfundberichte des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde vorgelegt, die sich als Quellenpublikation verstehen. Nicht wenige Fundkomplexe bieten besonders reizvolle historische Gesichtspunkte. Auswertende Publikationen zu Münzfunden weisen weit über ihr Material in die Kulturgeschichte und geben darüber hinaus Anlaß für Historiker, schlaglichtartig die Orts- oder Landesgeschichte der Verbergungszeit zu behandeln. Die Einzelstudien dieser Art wenden sich nicht nur an Fachwissenschaftler, sondern finden bei Geschichtsfreunden im weitesten Sinne Resonanz, nicht zuletzt durch ihren wohlfeilen Preis.
 
 

Einzelfunde

Einzeln gefundene Münzen stellen die häufigste Fundgruppe dar, weil oftmals in Feld und Flur oder in altstädtischen Baugebieten Münzen aufgelesen werden. Vielfach handelt es sich dabei um einzeln verlorene Stücke aus früherer Zeit, die insgesamt mosaikartig als Bausteine für den Umlauf gerade des Kleingeldes in Betracht kommen. Hier gibt es Erfahrungswerte des langfristigen Vergleichs: Aus Niederhessen werden, statistisch gesehen, andere Sorten vorgelegt als aus der Odenwaldregion oder dem Rheingau.

Bei Einzelfunden im gesicherten archäologischen Zusammenhang kommt ein hoher Quellenwert für die Datierung der Fundstelle und ihres Umfeldes in Betracht, da die jeweilige Schicht später einzuordnen ist als die Prägung der Münze, ihr datierender Quellenwert. Ihr Datum allein reicht zur Beurteilung nicht aus, denn auch die Umlaufsdauer ist zu erschließen, einmal aus den Erfahrungswerten der Abnutzung, zum anderen auch aus den Kenntnissen des Geldumlaufs, in dem es zu allen Zeiten langlebige und kurzlebige Münzen gegeben hat. Ein gutes Beispiel liefern die Pfennigwerte des Deutschen Kaiserreiches, die 1873 in Umlauf kamen. Die 5- und 10-Pfennig-Stücke verschwanden um 1920, weil sie zu kleinwertig für den Umlauf wurden. Die 1- und 2-Pfennig-Stücke aus Kupfer wurden 1923 wieder in den Umlauf integriert und erst am 10. Februar 1942 außer Kurs gesetzt.
 
 

Schatzfunde

Schatzfunde sind die insgesamt ergiebigste, aber auch mit dem höchsten Arbeitsaufwand verbundene Gruppe innerhalb der Fundmünzen. Dabei ist zu beachten, daß ein Schatz juristisch anders definiert wird (Münzfunde in rechtlicher Sicht ) als in der Münzkunde (drei und mehr gemeinsam verborgene Münzen) oder im Volksglauben, in dem seit jeher Vorstellungen von Bergen an Gold und Silber aus der Welt der Märchen dominieren.

Bei der Auswertung eines Schatzes werden in der Regel folgende Elemente untersucht:
 
 
  1. Der Geldumlauf der Verbergungs- oder Verlustzeit und die Art, wie das Geld zusammengebracht wurde. Eine schnell zusammengeraffte Barschaft ist von der langjährig "bedienten" Sparbüchse sehr wohl zu unterscheiden.

2. Die Gründe, warum das Geld verborgen wurde. Sie können in der Person des Schatzbildners liegen, aber auch durch äußere Einflüsse (Krieg, Unruhen) bestimmt sein.

3. Die Gründe, warum der Besitzer nicht mehr sein Geld aus dem Versteck geholt hat.

4. Die Umstände der Schatzentdeckung (Bauarbeiten, Landesausbau, Schatzsuche).

5. Art und Weise der wissenschaftlichen Bearbeitung.

Dem Fundtyp des Schatzes entspricht etwa eine Sparbüchse aus historischer Zeit, die ihr Besitzer nicht mehr an sich genommen hat, oder die verlorene Geldbörse (Beispiel Schatz Feldkrücken ). Die Auswertung des Inhalts nach Art, Nominalwert und Herkunft der Münzen gibt Aufschlüsse über die Art eines Schatzes: Die Barschaft der armen Witwe ist von der Kapitalreserve eines Kaufmanns deutlich zu unterscheiden.

Münzfunde sind keine "Steinbrüche", aus denen Material für Sammlungen gewonnen werden. Sie sind vielmehr Ensembles im Sinne des Denkmalschutzes, die vor weiteren Entscheidungen aufgenommen werden müssen. Nur vollständige Schätze sichern vollständige Erkenntnis für die Geschichte. Oft werden gleichartige Stücke vor der Bearbeitung weggegeben. Wenn darunter zufällig die jüngste Münze des Schatzes ist, die Schlußmünze, wird die Datierung des Schatzes unsicher. Gerade Fundmassen bieten auch durch ihrer Gleichförmigkeit wichtige Aussagen. Und eine Falschmünze, die sich oftmals in einem Schatz zwischen den normalen Stücken des Umlaufs versteckt, erkennt der Laie nicht.
 
 

Schatz Feldkrücken

Ein Beispiel für eine moderne Schatzbearbeitung stellt der Schatz von Feldkrücken, Stadt Ulrichstein, Vogelsbergkreis, dar. Seine 118 Münzen, immerhin 2,8 kg Silber, wurden 1984 in einem Waldstück bei Feldkrücken aufgelesen, dicht bei einer älteren Straßenkreuzung. Für den Ort gibt es sogar eine alte Schatzsage, nach der ein Soldat an der Frankfurter Hauptwachse von einem Schatz bei Feldkrücken träumte. Der Fund enthielt nur hochwertige Stücke, wie sie in der Mitte des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) normal waren, nicht zuletzt bei dem oft durchmarschierenden Militär, das besser nicht in schlechten Sorten reizte, wenn es Kriegskosten bei der Bevölkerung erpreßte. Die Fundumstände lassen auf ein rasches, wohl aus plötzlicher Bedrohung rührendes Verstecken um 1627 schließen. Der Eigentümer dürfte bei späterer Gelegenheit die Stelle im Unterholz nicht wiedergefunden haben. Die insgesamt 140 Gulden Frankfurter Währung, auf die sich die Münzen aufsummieren, entsprachen dem Lohn eines Knechtes für rund sieben Jahre. Der Schatz wurde von einem Forstwirt während seines Dienstes entdeckt und gemeldet. Nach der Bearbeitung konnte ihn das Marburger Universitätsmuseum für Kunst und Kulturgeschichte ankaufen, wo er heute zu besichtigen ist.

Literatur: Niklot KLÜSSENDORF, Der Schatz von Feldkrücken, Stadt Ulrichstein, Vogelsbergkreis, verborgen ab 1627 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 43), Wiesbaden 1985, 16 S., 1 Karte, 6 teils farbige Abb.; € 2,00. (Bitte € 2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de bestellen).
 
 

Falschmünze

Wie viele andere Münzschätze hat auch der Fund von Fritzlar-Geismar (Schwalm-Eder-Kreis), geborgen im Frühjahr 1997, unter seinen 269 echten Stücken des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) eine Falschmünze enthalten. Gezeigt sind zwei Sechsteltaler des Kurfürstentums Trier, Johann Philipp Freiherr von Walderdorff (1756-1768), Münzstätte Koblenz. Das vordere Stück (4,15 g) ist aus Kupfer mit einer Silberauflage, das hintere ein echtes Stück (4,37 g). Falschmünzerei war in früheren Zeiten ein schweres Verbrechen, auf das die Todesstrafe stand. Bevor man sich mit einem solchen Stück erwischen ließ, warf man es lieber weg. Eine Falschmünze in einem Schatz zeigt an, daß der frühere Besitzer des Schatzes nicht erkannt hat, daß er auf eine Falschmünze hereingefallen war.

Literatur: Niklot KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Geismar, Stadt Fritzlar, Schwalm-Eder-Kreis, verborgen ab 1760 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 147), Wiesbaden 1998, 24 S., zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00 (Bitte € 3,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de bestellen).
 
 

Grabungs- und Sonderkomplexe

Einzelne Münzen können sich auch in Fundzusammenhängen konzentrieren, ohne deswegen gleich einen Schatz zu bilden. Während die meisten Funde als "Überreste älterer Zeit" anfallen, gibt es Arten von Münzniederlegungen, die bewußt im Sinne historischer Überlieferungsbildung vorgenommen wurden. Dies sind Bauopfer, die sich etwa in Grundsteinen und Kirchturmknäufen finden, aber auch unter Türschwellen und Fensterbrettern in den Häusern einfacher Leute. Sie verwendeten hierfür nicht immer das aktuelle Geld, sondern manchmal auch Stücke, die für den Umlauf unbrauchbar waren.

Massiert auftretende Einzelfunde von Münzen gibt es zumeist in archäologischen Flächengrabungen, aus denen die meisten Münzen zunächst ein Datierungselement für ihre unmittelbare Umgebung liefern. Flächenhafte Fundmassen zeigen sich oft in Fußböden von Kirchen oder Schankräumen. Hier ist es ist meist das Kleingeld mehrerer Jahrhunderte, das verloren wurde und sich in den Spalten der Dielen versteckte. Wer mochte eine nur 0,2 g schwere Münze im Halbdunkel einer Kirche suchen? Punktuelle Konzentrationen von Fundmünzen treten an anderen Plätzen auf, etwa in den Ritzen hölzerner Opferstöcke. Zum örtlichen Geldumlauf lieferen solche Komplexe hervorragende Querschnitte.

Konzentration von Münzen im Grundriß der Marktkirche zu Eschwege. Hauptopferzone ist der Ausgang zum Markt (rechts), an dem man seit der Reformation die Kollekten einsammelte.

Literatur: Niklot KLÜSSENDORF und Roger BALDUS, Die Fundmünzen aus der Marktkirche zu Eschwege, Werra-Meißner-Kreis. Numismatische Ergebnisse der Ausgrabungen von 1991/92 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 113), Wiesbaden 1994, 16 S., 2 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00 (Bitte € 2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail  Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de bestellen).
 
 

Münzfundberichte des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde

Seit 1964 werden die mittelalterlichen und neuzeitlichen Münzfunde Hessens im Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde erfaßt, bearbeitet und veröffentlicht. Die laufende Materialvorlage erfolgt in der Regel in Sammelberichten, die sowohl in Form von Aufsätzen für Fachzeitschriften als auch als eigenständig lieferbare Sonderdrucke vorliegen. Größere und für eine separate Auswertung und Präsentation geeignete Fundkomplexe werden auch als Bücher und in Form anderer selbständiger Schriften vorgelegt. Alle Berichte sind durch Indizes erschlossen. Auswertende Publikationen zu Münzfunden erscheinen außerhalb dieser Sammelberichte und streben exemplarischen Charakter an.

Bezugsquelle:

Nr. 1: Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (Briefanschrift): 35032 Marburg. - Paketanschrift: Wilhelm-Röpke-Str. 6 C, 35039 Marburg. Tel.: (06421) 28-24582/76, Fax: (06421) 28-24799

Nr. 2-9: Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden, Tel.: (0611) 690631, Fax: (0611) 690637

Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de .

Bericht Nr. 1: Wolfgang HESS, Münzfunde aus Hessen als Spiegel des Geldumlaufs. Ein Arbeitsbericht, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 25, 1975, S. 148-222, 6 Tafeln. Enthält die Berichte für 1964 bis 1974 und umfaßt 27 Schatzfunde, 6 Grabungs- und Sonderkomplexe sowie 101 Einzelfunde. Sonderdruck: vergriffen! - Lieferbar: Band 25 des Hessischen Jahrbuchs zum Preise von € 24,00.

Bericht Nr. 2: Wolfgang HESS, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, für die Jahre 1975 und 1976, in: Fundberichte aus Hessen 15, 1975 (1977), S. 625-644, 2 (Sammel-) Abb.; 7 Schatzfunde, 4 Grabungs- und Sonderkomplexe, 75 Einzelfunde. /Lieferbar als Sonderdruck der "Fundchronik für die Jahre 1973 und 1974". € 8,00.

Bericht Nr. 3: Wolfgang HESS, Münzfundbericht des Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 3: 1977 bis erste Hälfte 1980, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 21, 1981 (1987), 39 S., 9 Abb.; 7 Schatzfunde, 5 Grabungs- und Sonderkomplexe, 111 Einzelfunde. € 5,00.

Bericht Nr. 4: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 4: Zweite Hälfte 1980 und 1981, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 21, 1981 (1985), 85 S., 1 Karte, 14 Abb.; 17 Schatzfunde, 7 Grabungs- und Sonderkomplexe, 141 Einzelfunde. Als Sonderdruck vergriffen. Lieferbar nur noch im Gesamtband der Fundberichte aus Hessen 21. Keine Rabattierung möglich. € 26,00.

Bericht Nr. 5: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 5: 1982 und 1983, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 24, 1984 (1989), 84 S., 1 Karte, 12 Abb.; 23 Schatzfunde, 8 Grabungs- und Sonderkomplexe, 277 Einzelfunde. € 8,00.

Bericht Nr. 6: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 6: 1984 bis 1986, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 26, 1986 (1991), 113 S., 1 Karte, 18 Abb.; 18 Schatzfunde, 16 Grabungs- und Sonderkomplexe, 258 Einzelfunde. € 11,00.

Bericht Nr. 7: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 7: 1987 bis 1991, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 31, 1991 (1995), 92 S., 3 Karten, 7 Abb.; 18 Schatzfunde, 18 Grabungs- und Sonderkomplexe, 366 Einzelfunde. € 11,00.

Bericht Nr. 8: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 8: 1991 bis 1992, Vorabdruck aus Fundberichte aus Hessen 36 (1996), Wiesbaden 1998, 77 S., 1 Karte, zahlr. Abb.; 9 Schatzfunde, 17 Grabungs- und Sonderkomplexe, 286 Einzelfunde. € 11,00.

Bericht Nr. 9: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 9: 1997-2005, Fundberichte aus Hessen 41, 2001 (2006), Teilband 2, 235 S., 45 Abb., Diagramme und Karten. ISSN 0071–9889; ISBN 3–7749–3115–1; Leinen, Lpr. € 30,00.

 

Auswertende Publikationen zu Münzfunden

Neben diesen Arbeiten, die versuchen, ausgewählte Materialien exemplarisch vorzulegen, gibt es die Serie der Münzfundberichte, welche als Quellenpublikation das im Berichtszeitraum erschlossene Material zusammenfassen.

Aus dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde

Bezugsquelle: Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (Briefanschrift): 35032 Marburg, (Paketanschrift) Wilhelm-Röpke-Str. 6 C, 35039 Marburg Tel.: (06421) 28-24582/76, Fax: (06421) 28-24799 - Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de .

Ulrich DAHMLOS, Archäologische Fundes des 4. bis 9. Jahrhunderts in Hessen. Katalog, VI, 301 S., mehrfarbige Fundkarte 1 : 200 000 (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 7), Marburg 1979, brosch.: € 25,00  (Karte einzeln: € 7,00).

Niklot KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Niederhone und die hessen-kasselsche Denkmalpflegeverordnung von 1780 (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 10), Marburg 1987, X, 159 S., 15 Textabb., 4 Tafeln, brosch.: € 20,00.

Der Schatz von Niederhone wurde nach 1632 verborgen und hat nur Gold- und Talermünzen enthalten. Die Beamten der Kasseler Regierung bemühten sich, ganz im Sinne der Aufklärung, um Sicherung des Materials, das sie für die landgräfliche Münzsammlung ankauften. Aus dem Einzelfall abgeleitet wurde eine der frühesten deutschen Ordnungen zur Denkmalpflege, die in ihrer Zeit bahnbrechend war. Der 1780 geborgene Fund wurde erst 1987 veröffentlicht. Die Münzen waren längst in alle Winde zerstreut, da sie einer Neukonzeption des Kasseler Landesmuseums in der Weimarer Republik zum Opfer fielen. So spannt die denkmalrechtlich untermauerte Rekonstruktion des Münzschatzes einen kulturgeschichtlichen Bogen aus dem 18. Jahrhundert bis in die moderne Kulturpolitik und die Praxis der Münzfundbetreuung unserer Zeit.

Niklot KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Herborn. Zur Kipperzeit in der Grafschaft Nassau-Dillenburg (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 12), Marburg 1989, IX, 210 S., 20 Tafeln, 6 Textabb., 3 Faltbeilagen, brosch.: € 25,00

Der Schatz von Herborn wurde 1984 gehoben und bestand aus 1066 Gold- und Silbermünzen, die 1622, zu Anfang des Dreißigjährigen Krieges, verborgen wurden, inmitten einer Krise, die zu den lebendigsten Phasen der deutschen Geldgeschichte gehört. Geschäftemacher versuchten sich des Bargeldes der Bevölkerung durch Wechselgeschäfte zu bemächtigen, um das daraus zu ziehende Edelmetall zur Umprägung in schlechte Sorten zu verwenden. Die Dimensionen dieses Schatzes, der ausführlich dokumentiert wird, erstrecken sich über weite Teile Europas.

Aus dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen:

Bezugsquelle: Archäologische Denkmäler (Betrag kann in Briefmarken + € 1,00 Versandkosten eingesandt werden): Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden, Tel.: (0611) 690631, Fax: (0611) 690637 - Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de .

Niklot KLÜSSENDORF, Die Münzfundpflege im Lande Hessen. Eine Einfühung in Aufgaben und Arbeitsweise (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 26), 2. Aufl., Wiesbaden 1993, 12 S., 4 teils farbige Abb. € 2,00.

Niklot KLÜSSENDORF, Der Schatz von Feldkrücken, Stadt Ulrichstein, Vogelsbergkreis, verborgen ab 1627 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 43), Wiesbaden 1985, 16 S., 1 Karte, 6 teils farbige Abb.; € 2,00.

Niklot KLÜSSENDORF und Roger BALDUS, Die Fundmünzen aus der Marktkirche zu Eschwege, Werra-Meißner-Kreis. Numismatische Ergebnisse der Ausgrabungen von 1991/92 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 113), Wiesbaden 1994, 16 S., 2 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00.

Helmut SCHUBERT, Der Denarschatz von Ober-Florstadt. Ein römischer Münzschatz aus dem Kohortenkastell am östlichen Wetterau-Limes (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 118), Wiesbaden 1994, 16 S., 3 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00.

Niklot KLÜSSENDORF, Der Heller in Hessen. Numismatische Fundhorizonte des Hoch- und Spätmittelalters (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 119), Wiesbaden 1995, 20 S., 4 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00.

Dirk VORLAUF und Niklot KLÜSSENDORF, Die evangelische Pfarrkirche St. Georg in Alten-Buseck, Kr. Gießen. Ergebnisse der archäologischen Untersuchung in den Jahren 1995 und 1996 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 144), Wiesbaden 1998, 20 S., 7 Karten und zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00.

Niklot KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Geismar, Stadt Fritzlar, Schwalm-Eder-Kreis, verborgen ab 1760 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 147), Wiesbaden 1998, 24 S., zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00.

Niklot KLÜSSENDORF, Der Schatz aus der Laneburg, Gemeinde Löhnberg, Kr. Limburg-Weilburg, verborgen ab 1687. "Brückennominale" im Geldumlauf des späten 17. Jahrhunderts (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 155), Wiesbaden 2002, 48 S., zahlr., teils farbige Abb.; € 5,00.

Niklot KLÜSSENDORF, Wolfgang KORN und Christa MEIBORG,
Der Münzschatz vom alten Kirchhof in Lohra (Kr. Marburg - Biedenkopf).  Wetterauer Brakteaten aus dem späten 13. Jahrhundert (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 159),  Wiesbaden 2003, 20 S., 4 Karten und Pläne, zahlr. Abb., großenteils farbig. 
ISBN 3-89822-159-8. LPr.: € 3,50 
 

Münzfunde in rechtlicher Sicht

Was ist bei einem Münzfund zu berücksichtigen? Zunächst § 984 BGB: Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war. Diese Regelung wird in Hessen umgesetzt. Entdecker und Grundeigentümer, welche einen Fund vorlegen, können davon ausgehen, daß ihr Eigentum durch die wissenschaftliche Bearbeitung nicht angetastet wird. Es besteht lediglich nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz vom 5. Sept. 1986 (GVO I, S. 269) eine Meldepflicht für solche Funde. Das Land hat sodann das Recht, sich das Material für eine wissenschaftliche Bearbeitung auszuleihen. Für Funde überragender Bedeutung haben das Land, der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sowie die Gemeinde in dieser Reihe das Recht zum Eigentumserwerb über die Ablieferung gegen eine Entschädigung (die im übrigen den Handelswert berücksichtigt). Eine Enteignung gibt es nur in Fällen groben Mißbrauchs, durch die Geschichtsquellen von hohem Aussagewert der Vernichtung anheimfallen. Ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Publikum, Verwaltung und Wissenschaft ist die Beratung zu diesen Fragen. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologie und Paläontologie, in Wiesbaden, mit den Außenstellen Darmstadt und Marburg. Es gibt viele Funde, die im Boden des Landes auf ihren Entdecker warten. Zu beachten ist hierbei allerdings, daß die gezielte Nachforschung nach Altertümern (Schatzsuche) nicht für jedermann frei ist, sondern einer Genehmigung bedarf.

Der Erlaß über "Münzfunde in Hessen" des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 18. Nov. 1997 regelt die vom Landesamt seit 1964 wahrgenommene Aufgabe der Erfassung und Bearbeitung von Münzfunden. Für die Praxis der Münzfundpflege gibt es eine handliche Einführung. Wer einen Fund meldet, legt seiner Meldung am besten das Formular einer Fundmeldung zugrunde, aus dem zu ersehen ist, welche Daten für die Bearbeitung benötigt werden.

Die Zuständigkeit des Landesamtes erstreckt sich nur auf hessische Münzfunde, denn es handelt sich um eine Kulturangelegenheit, die nach der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland eine Sache der Länder ist. Für auswärtige Funde bitten wir darum, mit den zuständigen Einrichtungen aus den betreffenden Ländern Kontakt aufzunehmen, in denen zum Teil andere denkmalrechtliche Regelungen gelten. Vermittelnde Hilfe kann auch die Numismatische Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland leisten.
 
 

Nachforschung nach Altertümern

Merkblatt des Landesamts für Denkmalpflege Hessen

Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die sich als einzige Urkunden unserer schriftlosen Geschichte und als Zeugnisse aus der Vergangenheit im Boden erhalten haben, sind Bodendenkmäler und damit durch das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) geschützt.

Nachforschungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler und entsprechende archäologische Funde zu entdecken, sind nach § 21 HDSchG genehmigungspflichtig. Genehmigungen erteilt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Die Genehmigung für die Sondensuche für Privatpersonen steht unter strengen fachlichen Auflagen, da das unsachgemäße Herauswühlen von Fundstücken diese immer aus dem Zusammenhang reißt, dadurch archäologisch wichtige Befunde zerstört und ihren historischen Wert vernichtet.

Personen, die eine Genehmigung besitzen, werden sich gerne mit dieser ausweisen. Bitte helfen Sie ansonsten mit, das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren und noch in der Erde verborgenen Bodendenkmälern zu verhindern, z. B. durch Verständigung der Polizei oder des Forstamts.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Denkmalfachbehörde, die Ihnen auch gern das hier abgebildete Merkblatt mit näheren Informationen übersendet:

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologie und Paläontologie, Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden. Tel. (0611) 690631, Fax: (0611) 690637 - Außenstelle Darmstadt, Schloß/Glockenbau, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151/125645, Fax 06151/125644 - Außenstelle Marburg: Ketzerbach 11, 35037 Marburg, Tel. 06421/590880, Fax 06521/988771.
 
 

Erlaß über "Münzfunde in Hessen"

Bezug: Bekanntmachung vom 10. April 1986 (StAnz. S. 1862)

Fundmünzen sind wichtige Kulturdenkmäler und darüber hinaus historische Quellen von großer Aussagekraft. Sie systematisch zu erfassen und auszuwerten, ist Aufgabe des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde und der Arbeitsstelle "Fundmünzen der Antike" in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. In den genannten Einrichtungen werden Fundmünzen fachgerecht gereinigt, fotografiert und bestimmt.

Immer wieder kommt es vor, daß Münzfunde aus Furcht vor staatlichem Zugriff geheimgehalten werden. Diese Befürchtung ist unbegründet. Das Eigentum an Schatzfunden wird durch § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zugesprochen. Soweit es sich bei solchen Fundmünzen um Bodendenkmäler im Sinne des Hessischen Denkmalschutzes (HDSchG) handelt, ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen berechtigt, sie zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung - zum Beispiel durch das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde oder die Arbeitsstelle "Fundmünzen der Antike" - vorübergehend in Besitz zu nehmen (§ 20 Abs. 4 HDSchG). Dies ändert am Eigentum des Finders nichts. Die wissenschaftliche Bearbeitung ist für Eigentümer kostenlos und empfiehlt sich auch in deren Interesse.

Der Finder ist allerdings verpflichtet, Bodendenkmäler dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen anzuzeigen. Dies kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde geschehen.

Die Anschriften der erwähnten Stellen lauten:

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloß Biebrich
65203 Wiesbaden

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Außenstelle Darmstadt
Schloß/Glockenbau
64283 Darmstadt

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Außenstelle Marburg
Ketzerbach 10
35037 Marburg

Arbeitsstelle "Fundmünzen der Antike"
c/o Johann Wolfgang Goethe-Universität
Postfach 11 19 32
60054 Frankfurt am Main
60325 Frankfurt am Main

Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde
Wilhelm-Röpke-Str. 6 C
35032 Marburg

Die Bekanntmachung über Münzfunde in Hessen vom 10. April 1986 wird durch diesen Erlaß ersetzt und aufgehoben.

Wiesbaden, 18. November 1997

Hessisches Ministerium für
Wissenschaft und Kunst
K II 3 - 784/31 - 119

StAnz. 49/1997 S. 3781


 

Praxis der Münzfundpflege

Das Land hat das Recht, sich das Material für eine wissenschaftliche Bearbeitung auszuleihen. Für Funde überragender Bedeutung haben das Land, der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sowie die Gemeinde in dieser Reihe das Recht zum Eigentumserwerb über die Ablieferung gegen Entschädigung (die im übrigen den Handelswert berücksichtigt). Eine Enteignung gibt es nur bei grobem Mißbrauch, durch den Geschichtsquellen von hohem Aussagewert der Vernichtung anheimfallen. Der Regelfall ist, daß die Funde ihren privaten Eigentümern nach der Bearbeitung zurückgereicht werden. Wichtiges Bindeglied zwischen dem Publikum, Verwaltung und Wissenschaft ist die Beratung der Beteiligten. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. für Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, in Wiesbaden mit den Außenstellen Darmstadt und Marburg.

Literatur: Niklot KLÜSSENDORF, Die Münzfundpflege im Lande Hessen. Eine Einführung in Aufgaben und Arbeitsweise (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 26), 2. Auflage, Wiesbaden 1993, 12 S., zahlreiche, teils farbige Abb. Preis: € 2,00 (Bitte € 2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de bestellen).
 
 

Handelswert

Wie allgemein bei Museen und wissenschaftlichen Einrichtungen üblich, können von Amts wegen keine Schätzungen des Handelswerts von Münzen abgegeben werden. Wenn ein Schatz durch eine öffentliche Einrichtung zu dauerndem Verbleib angekauft wird (auch bei der Ablieferung gegen Entschädigung) erfolgt die Einigung durch Verhandlungen der Beteiligten, zu denen ein unabhängiger Vereidigter Sachverständiger, der nicht im Dienste des Staates steht, hinzugezogen werden kann. Die in der Fundaufnahme tätigen Wissenschaftler sammeln übrigens, wie in dem Fach üblich, privat keine Münzen und stehen so neutral zu dem von ihnen ausgewerteten Fundmaterial.

Allgemeine Begutachtungen, etwa Bestimmungen von Münzen aus Sammlungen und Erbschaften, können im Rahmen des Dienstbetriebs leider nicht erfolgen. Hierfür sind geeignete Experten des Münzhandels ansprechbar.
 
 

Fundmeldung

 
1. Fundort in der Gemeinde (mit Ortsteil):
Flur oder Waldort, bei Siedlungen Straße:
Nähere Angaben zur Fundstätte:
2. Entdeckt wann (Datum, Tageszeit)?
3. Bei welcher Tätigkeit?
4. In welcher Umgebung und Hülle? (z. B. in der Erde, 50 cm tief, in einem Tongefäß):
5. Beschreibung der Hülle; ist sie noch vorhanden?
6. Anzahl der Fundmünzen (ursprünglich mehr?):
7. Enthielt der Fund außer den Münzen noch andere Gegenstände (z. B. Schmuck, Reste von Papier)?
8. Name und Anschrift der Entdecker und ggf. sonstiger Personen, die als Zeugen in Betracht kommen:
9. Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Fund entdeckt wurde:
10. Fundmeldung durch wen?
11. Wo befindet sich der Fund jetzt?
12. Fragebogen ausgefüllt am:

Durch:

(Unterschrift)


 

Schriftliche Quellen

Bericht eines Beamten über das im Kreise Hünfeld umlaufende schlechte Kupfergeld (1833). Hessisches Staatsarchiv Marburg.

Eine Hauptquellengruppe der münz- und geldgeschichtlichen Forschung sind die schriftlichen Quellen, aus denen Informationen zum Geldwesen älterer Zeit sowie zum Münzumlauf zu gewinnen sind. Aufzeichnungen über Geld werden praktisch zu allen Zeiten angelegt, meist im Zusammenhang der Rechnungsführung privater und öffentlicher Haushalte. Darüber hinaus gibt es spezielle Quellen, deren Entstehungszweck aus dem Recht des Staates im Währungswesen rührt: Münzprägung und Kontrolle des Geldumlaufs haben sich vielfältig in Urkunden, Akten und Amtsbüchern niedergeschlagen. Die Auswertung dieses, meist in den öffentlichen Archiven zugänglichen Materials läßt sich verbinden mit den Erkenntnissen aus Numismatik und Geldgeschichte. So gewinnt jede moderne Münzfundauswertung an Aussagekraft, wenn sie die Rahmenbedingungen des Geldumlaufs aus den zeitgenössischen Gesetzen und Verordnungen darlegt. Auch Preise und Löhne sind mit dem Geldumlauf in Beziehung zu setzen. Die Zeitschrift des Landesamtes, das Hessische Jahrbuch für Landesgeschichte, bietet regelmäßig methodisch wertvolle Beiträge aus diesem Feld. Gleiches gilt für viele andere Publikationen in den Schriftenreihen, namentlich den Band "Aspekte thüringisch-hessischer Geschichte".

Die Verbindung zwischen schriftlichen Quellen und Münzen ist typisch für die Landesgeschichte. In dieser Urkunde von 1336 verschreibt ein Marburger Schöffe eine Rente in Hellern aus seinem Haus in der Wettergasse in Marburg (Hessisches Staatsarchiv Marburg).

Geldumlauf

Der Geldumlauf historischer Zeit läßt sich aus einer Vielzahl von Quellen rekonstruieren. Zunächst sind es die Münzfunde als Geschichtsquellen , die einen besonders hohen Informationswert besitzen. Über den einzelnen Münzfund hinaus weist ein Fundhorizont , der sich am besten im Kartenbild veranschaulichen läßt.

Darüber hinaus erhellt sich der Geldumlauf älterer Zeiten durch zahlreiche andere Quellen, etwa Gesetze und Verordnungen über die Inkurssetzung von Münzen oder Verbote von fremdem Geld, Kasseninventare, Berichte der Beamten, und nicht zuletzt durch die zahlreichen Nennungen von Geld in Verträgen wie in Abrechnungen aller Art. Dies war im Zahlungsverkehr nötig; denn wer zum Beispiel im 18. Jahrhundert in Talern rechnete, wollte schon wissen, ob sein Schuldner dazu Reichstaler im vollen Silbergehalt oder nur leichte Taler des üblichen Rechnungssystems zahlen wollte. Ein Irrtum über die Eigenschaft der Münze konnte leicht einen Verlust von 12,5% ergeben. Erst das Reich Bismarcks beendete nach 1873 das bis dahin in Deutschland herrschende System von Regionalwährungen, das mit der scharfen Trennung der Talerländer im Norden und der Guldenländer im Süden seit dem 16. Jahrhundert existiert hatte.

Neben vergleichenden Studien, die auch Preise und Löhne einbeziehen, ermöglicht der Geldumlauf sozial differenzierte Beobachtungen, weil für bestimmten Zahlungsarten auch entsprechende Nominale zuzuordnen sind, die für andere Zahlungszwecke kaum benutzt werden. Auch heute wird zu einer Konfirmation gern ein Geldschein in einen Umschlag gesteckt, während niemand 10 Euro in Kleingeld schenkt. In früheren Zeiten war dies nicht anders. Hier gibt es Querverbindungen der Numismatik zur Volks- und Altertumskunde, die auch gruppengeistige Erscheinungen untersucht.

Kleinanzeige zum Geldwechsel bei Einführung der Mark. Fuldaer Kreisblatt vom 26. Januar 1876
 
 

Fundhorizont

Fundhorizonte ermöglichen es, bei einem einzelnen Schatz zu erkennen, welche seiner Elemente dem Allgemeinen entsprechen und welche als Besonderheiten anzusprechen sind. Dies erfolgt meist über Verbreitungskarten, die regionale Währungsverschiedenheiten zu erkennen geben. Letztere lassen sich auch im Vergleich mit Geldnennungen aus Urkunden und den darin enthaltenen Vereinbarungen über Geldzahlungen gewinnen.

Die Verbreitung des Hellers, der Münze aus Schwäbisch Hall, in hessischen Münzschatzfunden vor 1300. Diese Münze, die häufigste Münze des Mittelalters, tritt nördlich des Mains noch kaum in Funden auf. Im 14. und 15. Jahrhundert dringt der Heller auch massiv in das Gebiet von Oberhessen bis in die Gegend von Marburg ein.

Literatur: Niklot KLÜSSENDORF, Der Heller in Hessen. Numismatische Fundhorizonte des Hoch- und Spätmittelalters (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 119), Wiesbaden 1995, 20 S., 4 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00 (Bitte € 2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de bestellen).