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Landesnumismatik (Münz- und Geldgeschichte) Der heutige hessische Raum wurde in monetärer Hinsicht stets durch Wechselwirkungen mit seinen Nachbarlandschaften gestaltet. In Marburg bestehen die Voraussetzungen, auch in der Ausstattung der Bibliothek des Landesamtes und in Verbindung zur Philipps-Universität, daß Numismatik und Landesgeschichte gemeinsam wirken können. Das Geld in
seinen historischen
Formen ist aus der Sicht der geschichtlichen Landeskunde eine
Quellengruppe
von hohem Aussagewert. Die Erschließung und Auswertung dieses
Materials
leistet - in Verbindung zu den allgemeinen Quellen der Epoche und der
jeweiligen
Region - das Fach "Numismatik und Geldgeschichte". Die Numismatik ist
das
den Historischen Hilfswissenschaften zuzuordnende Teilfach, das
deskriptiv
wie quellenkritisch Objekte analysiert. Diese werden so aufbereitet,
daß
ihre Aussagen der Geschichte nutzbar werden. Gegenstand der Numismatik
sind drei im Verbund einsetzbare Quellengruppen: 1.
Gegenständliche
Quellen (Münzen und Geldzeichen ), 2. Münzfunde,
3. Schriftliche Quellen. Wichtigstes Feld der
Geldgeschichte
ist der Geldumlauf, der in die Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte
weist. Verbindungen von Numismatik und Geldgeschichte reichen in die
Verfassungs-
und Verwaltungsgeschichte, die Kirchengeschichte, die Volks- und
Altertumskunde
sowie in die allgemeine und vergleichende Landesgeschichte.
Seit ihren Anfängen in Kleinasien, die in unserem Kulturkreis in das 7. Jahrhundert v. Chr. zurückreichen, war die Münze bis ins 19. Jahrhundert Haupterscheinungsform des Geldes. Aus einem Stück Gold oder Silber wird durch Stempel einer öffentlich anerkannten Gewalt eine Münze. Ihr Gewicht und Feingehalt wird durch eben diese Stempelung garantiert, so daß jeder sich im Verkehr darauf verlassen kann. Als "Sonderform der Ware Edelmetall" nahmen Münzen im Umlauf ihre Geldfunktionen wahr (Wertmaßstab, Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel). Erst die Neuzeit entwickelte konsequent den Begriff der "Scheidemünze", dies sind Münzen aus meist unedlem Material, deren Wert nicht mehr durch das Material bestimmt wird (was heute den Regelfall darstellt). Die Bestimmung einer Münze ermöglicht ihre nähere Einordnung. Hierzu gehören der Münzstand, also das ausprägende Land, der für die Prägung verantwortliche Regent, das Nominal und seine Datierung, die Münzstätte, mitunter auch der Münzmeister, Metall und Gewicht. Bestimmungen werden durch Fachliteratur mit ihren detaillierten Beschreibungen abgesichert. Neue und unbekannte Stücke einzuordnen und zu beschreiben, gehört zu den elementaren Aufgaben der Numismatik. Von den Münzen sind Medaillen begrifflich zu trennen: diese haben keine Geldfunktion, sondern sind Objekte der Kleinkunst, welche mit der Münze die Form gemeinsam haben. Banknoten
und Papiergeld sind Sonderformen der Geldzeichen, die sich im
europäischen
Kulturkreis in der Frühen Neuzeit entwickelten und die anfangs das
Metallgeld nur vorübergehend vertraten. Vorderseite: Der zurückschauende hessische Löwe hält einen verzierten Schild mit Monogramm FL (= FRIDERICUS LANDGRAVIUS) Rückseite: In drei Zeilen / * 8 * / HELLER / 1777
Münzstand: Landgrafschaft Hessen-Kassel Münzherr: Friedrich II. (1760-1785) Nominal und Datierung: 8 Heller 1777 Münzstätte: Kassel Metall: Für die umlaufenden Münzen Kupfer ca. 11,5-12 g, Durchmesser 33 mm. Die vorliegenden Stücke sind Zinnabschläge der heute im Münzkabinett der Staatlichen Museen zu Berlin liegenden Prägestempel. (Standort: Hess. Staatsarchiv Marburg, Slg. 12, Verz. 2, Nr. B 42a, B 42b, 21,73 bzw. 20,39 g). Literatur: J. C. C. HOFFMEISTER, Beschreibung aller bis jetzt bekannt gewordenen hessischen Münzen, Medaillen und Marken..., Bd. 2, Kassel und Paris 1877, Nr. 2477. Diese Stücke liefen um bis in die Zeit der Einführung der Scheidemünzen der Mark als neuer Währung des Deutschen Reiches in den Jahren nach 1873. Zuletzt entsprach ein solches Stück, das durch die Annexion des Kurfürstentums Hessen 1866 den Status einer preußischen Scheidemünze (8 Pfg. preußisch) erlangte, dem Wert von 6 2/3 Pfennig Reichswährung. Für eine Kupfermünze war diese Sorte relativ groß und erlangte daher die volkstümliche Bezeichnung "Schustertaler". Nicht immer sind
Münzen
so leicht lesbar wie dieses Stück. Nach jahrhundertelangem Umlauf
sind Fundmünzen meist abgenutzt und oftmals nur unter dem
Mikroskop
lesbar. Solche Stücke mögen für Sammlungen unattraktiv
geworden
sein, aber ihr Wert als historische Quelle wird, wenn der
Fundzusammenhang
gesichert ist, hierdurch in keiner Weise gemindert.
Schuldschein des Departements Fulda vom 1. Dezember 1812. Lief als Geldersatz um. Die Banknote entwickelte sich im europäischen Kulturkreis seit dem 17. Jahrhundert. Sie ist zunächst eine Quittung über hinterlegtes Edelmetall, das die Bank für den Inhaber einer solchen Note aufbewahrt. Dadurch, daß mehr Noten emittiert werden können, als Edelmetall im Bankbestand liegt, zogen Notenbanken zinslos Kredit. Die Einsparmöglichkeit bei Schuldzinsen motivierte auch Staaten zur Ausgabe von Schuldverschreibungen, die anstelle baren Geldes zu verwenden waren, aber - im Gegensatz zur Banknote - oft nicht gegen Silber oder Gold eingelöst werden konnten. Dieses unter einer Vielzahl von Begriffen auftretende "Papiergeld" (Kassenanweisung, Tresor-Schein, Kassenschein) war also begrifflich von der Banknote zu trennen. Die Revolutionszeit von 1848 und die Eisenbahnfinanzierung förderten wesentlich die Verbreitung beider Formen papierener Zahlungsmittel. Das Deutsche Reich löste diese nach seiner Gründung auch durch zweierlei Arten von Geldscheinen ab: Reichskassenscheine ersetzten das staatliche Papiergeld, neue Banknoten in Reichswährung die umlaufenden älteren Noten von mehreren Dutzend regionalen Banken. Die Vielfalt von Geldscheinen wird nicht nur aus ihrem optischen Erscheinungsbild deutlich, sondern auch aus ihrer höchst unterschiedlichen Zuordnung in die Finanzgeschichte der jeweiligen Zeit. Literatur aus dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde: Niklot
KLÜSSENDORF,
Papiergeld und Staatsschulden im Fürstentum Waldeck 1848-1890
(Untersuchungen
und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 8), Marburg
1984, VIII, 229 S., 6 Textabb., 8 Tafeln. ISBN 3-7708-0778-2
brosch.:
€ 25,00. Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de
Münzfunde
stehen der
Forschung oft nicht zur Verfügung, weil sie nach Entdeckung
zerstreut
werden bzw. in Privathand verbleiben. Denn die meisten Funde fallen
nicht
bei planmäßigen archäologischen Untersuchungen an,
sondern
bei Arbeiten in Feld und Flur oder bei Bauvorhaben. So sind es oft
Laien,
die alte Münzen entdecken und dann unsicher werden, was zu
veranlassen
ist. Sie brauchen Hilfe und Beratung. Dabei gibt es Vorbehalte
gegenüber
Behörden. Die irrige Ansicht, Münzfunde würden
enteignet,
ist weit verbreitet. In der Tat ist die Mischung von privatrechtlichen,
öffentlich-rechtlichen und - bei Unterschlagung - sogar
strafrechtlichen
Komponenten, die bei Entdeckung eines Schatzes wirksam werden, für
den Bürger, der vor "seinem" Fund steht, schwer zu übersehen.
Hier wird das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde
tätig,
indem es das Material wissenschaftlich erfaßt und auswertet und
den
Beteiligten seinen Rat anbietet. Wegen der Arbeitsteilung zwischen der
Numismatik von Mittelalter/Neuzeit und der stärker ausgebauten Antiken
Numismatik betrifft die Arbeit des Landesamtes das Material aus der
Zeit von 750 bis zur Gegenwart, für die meist die Münzen bis
zur Reichsgründung von 1871 die Grenze der Arbeit setzen. Zwei
Hauptblickwinkel
auf Funde sind wichtig: Münzfunde als
Geschichtsquellen
sowie Münzfunde in rechtlicher Sicht.
Die Betreuung der
in Hessen
anfallenden Fundmünzen der Antike (bis 750 n. Chr.) obliegt der
Arbeitsstelle
Fundmünzen der Antike (FMRD/SFMA) der Akademie der Wissenschaften
und der Literatur Mainz. Als Arbeitsbeispiel für einen hessischen Fund aus der Antike wird hier der Denarschatz von Ober-Florstadt im Wetterau-Kreis gezeigt, der bald nach 232 n. Chr. verborgen wurde und nicht weniger als 1136 Münzen umfaßt hat.
Literatur:
Helmut
SCHUBERT, Der Denarschatz von Ober-Florstadt. Ein römischer
Münzschatz
aus dem Kohortenkastell am östlichen Wetterau-Limes
(Archäologische
Denkmäler in Hessen, H. 118), Wiesbaden 1994, 16 S., 3 Karten,
zahlr.,
teils farbige Abb.; Preis: € 2,00 (Bitte € 2,80 in Briefmarken
einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de
bestellen). Münzfunde als Geschichtsquellen Münzen, welche zu früheren Zeiten verloren oder absichtlich verborgen wurden, sind Zeugnisse des Geldwesens älterer Zeit. Die Münzen entstammen meist als Überreste dem Umlauf und sind in dessen Zusammenhang einzuordnen. Zufällig verlorene Münzen treten meist einzeln auf und repräsentieren den Kleingeldumlauf (z. B. Pfennige, die aus schadhafter Kleidung ausgetreten oder beim Geldwechseln heruntergefallen sind und nicht wiedergefunden wurden). Dies ist die Gruppe der Einzelfunde. Als Schatzfund sind drei oder mehr Münzen anzusehen, die in historischer Zeit durch ihren Vorbesitzer zusammengebracht und gemeinsam verborgen oder verloren wurden. Grabungs- und Sonderkomplexe von Münzen entstanden durch besondere Formen der Überlieferung, welche den Einsatz der Auswertungsmethoden maßgeblich bestimmen. Ergebnis der
Arbeit an Münzfunden,
die das Landesamt der Öffentlichkeit präsentiert, sind
Fundpublikationen.
Wie andere Geschichtsquellen in Editionen vorgelegt werden (etwa
Urkunden
in Urkundenbüchern und Regestenwerken, Akten als Editionen),
werden
Münzfunde inventarisiert und den interessierten Fachrichtungen als
Münzfundberichte
des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde
vorgelegt,
die sich als Quellenpublikation verstehen. Nicht wenige Fundkomplexe
bieten
besonders reizvolle historische Gesichtspunkte. Auswertende
Publikationen zu Münzfunden weisen weit über ihr Material
in die Kulturgeschichte und geben darüber hinaus Anlaß
für
Historiker, schlaglichtartig die Orts- oder Landesgeschichte der
Verbergungszeit
zu behandeln. Die Einzelstudien dieser Art wenden sich nicht nur an
Fachwissenschaftler,
sondern finden bei Geschichtsfreunden im weitesten Sinne Resonanz,
nicht
zuletzt durch ihren wohlfeilen Preis. Einzeln gefundene Münzen stellen die häufigste Fundgruppe dar, weil oftmals in Feld und Flur oder in altstädtischen Baugebieten Münzen aufgelesen werden. Vielfach handelt es sich dabei um einzeln verlorene Stücke aus früherer Zeit, die insgesamt mosaikartig als Bausteine für den Umlauf gerade des Kleingeldes in Betracht kommen. Hier gibt es Erfahrungswerte des langfristigen Vergleichs: Aus Niederhessen werden, statistisch gesehen, andere Sorten vorgelegt als aus der Odenwaldregion oder dem Rheingau. Bei Einzelfunden
im gesicherten
archäologischen Zusammenhang kommt ein hoher Quellenwert für
die Datierung der Fundstelle und ihres Umfeldes in Betracht, da die
jeweilige
Schicht später einzuordnen ist als die Prägung der
Münze,
ihr datierender Quellenwert. Ihr Datum allein reicht zur Beurteilung
nicht
aus, denn auch die Umlaufsdauer ist zu erschließen, einmal aus
den
Erfahrungswerten der Abnutzung, zum anderen auch aus den Kenntnissen
des
Geldumlaufs, in dem es zu allen Zeiten langlebige und kurzlebige
Münzen
gegeben hat. Ein gutes Beispiel liefern die Pfennigwerte des Deutschen
Kaiserreiches, die 1873 in Umlauf kamen. Die 5- und
10-Pfennig-Stücke
verschwanden um 1920, weil sie zu kleinwertig für den Umlauf
wurden.
Die 1- und 2-Pfennig-Stücke aus Kupfer wurden 1923 wieder in den
Umlauf
integriert und erst am 10. Februar 1942 außer Kurs gesetzt.
Schatzfunde sind die insgesamt ergiebigste, aber auch mit dem höchsten Arbeitsaufwand verbundene Gruppe innerhalb der Fundmünzen. Dabei ist zu beachten, daß ein Schatz juristisch anders definiert wird (Münzfunde in rechtlicher Sicht ) als in der Münzkunde (drei und mehr gemeinsam verborgene Münzen) oder im Volksglauben, in dem seit jeher Vorstellungen von Bergen an Gold und Silber aus der Welt der Märchen dominieren. Bei der
Auswertung eines
Schatzes werden in der Regel folgende Elemente untersucht:
Dem Fundtyp des Schatzes entspricht etwa eine Sparbüchse aus historischer Zeit, die ihr Besitzer nicht mehr an sich genommen hat, oder die verlorene Geldbörse (Beispiel Schatz Feldkrücken ). Die Auswertung des Inhalts nach Art, Nominalwert und Herkunft der Münzen gibt Aufschlüsse über die Art eines Schatzes: Die Barschaft der armen Witwe ist von der Kapitalreserve eines Kaufmanns deutlich zu unterscheiden. Münzfunde
sind keine
"Steinbrüche", aus denen Material für Sammlungen gewonnen
werden.
Sie sind vielmehr Ensembles im Sinne des Denkmalschutzes, die vor
weiteren
Entscheidungen aufgenommen werden müssen. Nur vollständige
Schätze
sichern vollständige Erkenntnis für die Geschichte. Oft
werden
gleichartige Stücke vor der Bearbeitung weggegeben. Wenn darunter
zufällig die jüngste Münze des Schatzes ist, die
Schlußmünze,
wird die Datierung des Schatzes unsicher. Gerade Fundmassen bieten auch
durch ihrer Gleichförmigkeit wichtige Aussagen. Und eine Falschmünze,
die sich oftmals in einem Schatz zwischen den normalen Stücken des
Umlaufs versteckt, erkennt der Laie nicht.
Ein Beispiel für eine moderne Schatzbearbeitung stellt der Schatz von Feldkrücken, Stadt Ulrichstein, Vogelsbergkreis, dar. Seine 118 Münzen, immerhin 2,8 kg Silber, wurden 1984 in einem Waldstück bei Feldkrücken aufgelesen, dicht bei einer älteren Straßenkreuzung. Für den Ort gibt es sogar eine alte Schatzsage, nach der ein Soldat an der Frankfurter Hauptwachse von einem Schatz bei Feldkrücken träumte. Der Fund enthielt nur hochwertige Stücke, wie sie in der Mitte des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) normal waren, nicht zuletzt bei dem oft durchmarschierenden Militär, das besser nicht in schlechten Sorten reizte, wenn es Kriegskosten bei der Bevölkerung erpreßte. Die Fundumstände lassen auf ein rasches, wohl aus plötzlicher Bedrohung rührendes Verstecken um 1627 schließen. Der Eigentümer dürfte bei späterer Gelegenheit die Stelle im Unterholz nicht wiedergefunden haben. Die insgesamt 140 Gulden Frankfurter Währung, auf die sich die Münzen aufsummieren, entsprachen dem Lohn eines Knechtes für rund sieben Jahre. Der Schatz wurde von einem Forstwirt während seines Dienstes entdeckt und gemeldet. Nach der Bearbeitung konnte ihn das Marburger Universitätsmuseum für Kunst und Kulturgeschichte ankaufen, wo er heute zu besichtigen ist. Literatur:
Niklot
KLÜSSENDORF, Der Schatz von Feldkrücken, Stadt Ulrichstein,
Vogelsbergkreis,
verborgen ab 1627 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H.
43),
Wiesbaden 1985, 16 S., 1 Karte, 6 teils farbige Abb.; € 2,00. (Bitte
€ 2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de
bestellen).
Wie viele andere Münzschätze hat auch der Fund von Fritzlar-Geismar (Schwalm-Eder-Kreis), geborgen im Frühjahr 1997, unter seinen 269 echten Stücken des Siebenjährigen Krieges (1756-1763) eine Falschmünze enthalten. Gezeigt sind zwei Sechsteltaler des Kurfürstentums Trier, Johann Philipp Freiherr von Walderdorff (1756-1768), Münzstätte Koblenz. Das vordere Stück (4,15 g) ist aus Kupfer mit einer Silberauflage, das hintere ein echtes Stück (4,37 g). Falschmünzerei war in früheren Zeiten ein schweres Verbrechen, auf das die Todesstrafe stand. Bevor man sich mit einem solchen Stück erwischen ließ, warf man es lieber weg. Eine Falschmünze in einem Schatz zeigt an, daß der frühere Besitzer des Schatzes nicht erkannt hat, daß er auf eine Falschmünze hereingefallen war. Literatur:
Niklot
KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Geismar, Stadt Fritzlar,
Schwalm-Eder-Kreis,
verborgen ab 1760 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H.
147),
Wiesbaden 1998, 24 S., zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00 (Bitte €
3,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de
bestellen). Einzelne Münzen können sich auch in Fundzusammenhängen konzentrieren, ohne deswegen gleich einen Schatz zu bilden. Während die meisten Funde als "Überreste älterer Zeit" anfallen, gibt es Arten von Münzniederlegungen, die bewußt im Sinne historischer Überlieferungsbildung vorgenommen wurden. Dies sind Bauopfer, die sich etwa in Grundsteinen und Kirchturmknäufen finden, aber auch unter Türschwellen und Fensterbrettern in den Häusern einfacher Leute. Sie verwendeten hierfür nicht immer das aktuelle Geld, sondern manchmal auch Stücke, die für den Umlauf unbrauchbar waren. Massiert auftretende Einzelfunde von Münzen gibt es zumeist in archäologischen Flächengrabungen, aus denen die meisten Münzen zunächst ein Datierungselement für ihre unmittelbare Umgebung liefern. Flächenhafte Fundmassen zeigen sich oft in Fußböden von Kirchen oder Schankräumen. Hier ist es ist meist das Kleingeld mehrerer Jahrhunderte, das verloren wurde und sich in den Spalten der Dielen versteckte. Wer mochte eine nur 0,2 g schwere Münze im Halbdunkel einer Kirche suchen? Punktuelle Konzentrationen von Fundmünzen treten an anderen Plätzen auf, etwa in den Ritzen hölzerner Opferstöcke. Zum örtlichen Geldumlauf lieferen solche Komplexe hervorragende Querschnitte.
Konzentration von Münzen im Grundriß der Marktkirche zu Eschwege. Hauptopferzone ist der Ausgang zum Markt (rechts), an dem man seit der Reformation die Kollekten einsammelte. Literatur:
Niklot
KLÜSSENDORF und Roger BALDUS, Die Fundmünzen aus der
Marktkirche
zu Eschwege, Werra-Meißner-Kreis. Numismatische Ergebnisse der
Ausgrabungen
von 1991/92 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 113),
Wiesbaden
1994, 16 S., 2 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00 (Bitte €
2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de
bestellen). Münzfundberichte des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde Seit 1964 werden die mittelalterlichen und neuzeitlichen Münzfunde Hessens im Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde erfaßt, bearbeitet und veröffentlicht. Die laufende Materialvorlage erfolgt in der Regel in Sammelberichten, die sowohl in Form von Aufsätzen für Fachzeitschriften als auch als eigenständig lieferbare Sonderdrucke vorliegen. Größere und für eine separate Auswertung und Präsentation geeignete Fundkomplexe werden auch als Bücher und in Form anderer selbständiger Schriften vorgelegt. Alle Berichte sind durch Indizes erschlossen. Auswertende Publikationen zu Münzfunden erscheinen außerhalb dieser Sammelberichte und streben exemplarischen Charakter an. Bezugsquelle: Nr. 1: Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (Briefanschrift): 35032 Marburg. - Paketanschrift: Wilhelm-Röpke-Str. 6 C, 35039 Marburg. Tel.: (06421) 28-24582/76, Fax: (06421) 28-24799 Nr. 2-9: Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden, Tel.: (0611) 690631, Fax: (0611) 690637 Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de . Bericht Nr. 1: Wolfgang HESS, Münzfunde aus Hessen als Spiegel des Geldumlaufs. Ein Arbeitsbericht, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 25, 1975, S. 148-222, 6 Tafeln. Enthält die Berichte für 1964 bis 1974 und umfaßt 27 Schatzfunde, 6 Grabungs- und Sonderkomplexe sowie 101 Einzelfunde. Sonderdruck: vergriffen! - Lieferbar: Band 25 des Hessischen Jahrbuchs zum Preise von € 24,00. Bericht Nr. 2: Wolfgang HESS, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, für die Jahre 1975 und 1976, in: Fundberichte aus Hessen 15, 1975 (1977), S. 625-644, 2 (Sammel-) Abb.; 7 Schatzfunde, 4 Grabungs- und Sonderkomplexe, 75 Einzelfunde. /Lieferbar als Sonderdruck der "Fundchronik für die Jahre 1973 und 1974". € 8,00. Bericht Nr. 3: Wolfgang HESS, Münzfundbericht des Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 3: 1977 bis erste Hälfte 1980, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 21, 1981 (1987), 39 S., 9 Abb.; 7 Schatzfunde, 5 Grabungs- und Sonderkomplexe, 111 Einzelfunde. € 5,00. Bericht Nr. 4: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 4: Zweite Hälfte 1980 und 1981, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 21, 1981 (1985), 85 S., 1 Karte, 14 Abb.; 17 Schatzfunde, 7 Grabungs- und Sonderkomplexe, 141 Einzelfunde. Als Sonderdruck vergriffen. Lieferbar nur noch im Gesamtband der Fundberichte aus Hessen 21. Keine Rabattierung möglich. € 26,00. Bericht Nr. 5: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 5: 1982 und 1983, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 24, 1984 (1989), 84 S., 1 Karte, 12 Abb.; 23 Schatzfunde, 8 Grabungs- und Sonderkomplexe, 277 Einzelfunde. € 8,00. Bericht Nr. 6: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 6: 1984 bis 1986, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 26, 1986 (1991), 113 S., 1 Karte, 18 Abb.; 18 Schatzfunde, 16 Grabungs- und Sonderkomplexe, 258 Einzelfunde. € 11,00. Bericht Nr. 7: Niklot KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 7: 1987 bis 1991, Vorab-Sonderdruck aus: Fundberichte aus Hessen 31, 1991 (1995), 92 S., 3 Karten, 7 Abb.; 18 Schatzfunde, 18 Grabungs- und Sonderkomplexe, 366 Einzelfunde. € 11,00. Bericht Nr. 8:
Niklot
KLÜSSENDORF, Münzfundbericht des Hessischen Landesamtes
für
geschichtliche Landeskunde, Marburg, Nr. 8: 1991 bis 1992, Vorabdruck
aus
Fundberichte aus Hessen 36 (1996), Wiesbaden 1998, 77 S., 1 Karte,
zahlr.
Abb.; 9 Schatzfunde, 17 Grabungs- und Sonderkomplexe, 286 Einzelfunde.
€ 11,00.
Auswertende Publikationen zu Münzfunden Neben diesen Arbeiten, die versuchen, ausgewählte Materialien exemplarisch vorzulegen, gibt es die Serie der Münzfundberichte, welche als Quellenpublikation das im Berichtszeitraum erschlossene Material zusammenfassen. Aus dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde Bezugsquelle: Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (Briefanschrift): 35032 Marburg, (Paketanschrift) Wilhelm-Röpke-Str. 6 C, 35039 Marburg Tel.: (06421) 28-24582/76, Fax: (06421) 28-24799 - Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de . Ulrich DAHMLOS, Archäologische Fundes des 4. bis 9. Jahrhunderts in Hessen. Katalog, VI, 301 S., mehrfarbige Fundkarte 1 : 200 000 (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 7), Marburg 1979, brosch.: € 25,00 (Karte einzeln: € 7,00). Niklot KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Niederhone und die hessen-kasselsche Denkmalpflegeverordnung von 1780 (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 10), Marburg 1987, X, 159 S., 15 Textabb., 4 Tafeln, brosch.: € 20,00. Der Schatz von Niederhone wurde nach 1632 verborgen und hat nur Gold- und Talermünzen enthalten. Die Beamten der Kasseler Regierung bemühten sich, ganz im Sinne der Aufklärung, um Sicherung des Materials, das sie für die landgräfliche Münzsammlung ankauften. Aus dem Einzelfall abgeleitet wurde eine der frühesten deutschen Ordnungen zur Denkmalpflege, die in ihrer Zeit bahnbrechend war. Der 1780 geborgene Fund wurde erst 1987 veröffentlicht. Die Münzen waren längst in alle Winde zerstreut, da sie einer Neukonzeption des Kasseler Landesmuseums in der Weimarer Republik zum Opfer fielen. So spannt die denkmalrechtlich untermauerte Rekonstruktion des Münzschatzes einen kulturgeschichtlichen Bogen aus dem 18. Jahrhundert bis in die moderne Kulturpolitik und die Praxis der Münzfundbetreuung unserer Zeit. Niklot KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Herborn. Zur Kipperzeit in der Grafschaft Nassau-Dillenburg (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte, Bd. 12), Marburg 1989, IX, 210 S., 20 Tafeln, 6 Textabb., 3 Faltbeilagen, brosch.: € 25,00 Der Schatz von Herborn wurde 1984 gehoben und bestand aus 1066 Gold- und Silbermünzen, die 1622, zu Anfang des Dreißigjährigen Krieges, verborgen wurden, inmitten einer Krise, die zu den lebendigsten Phasen der deutschen Geldgeschichte gehört. Geschäftemacher versuchten sich des Bargeldes der Bevölkerung durch Wechselgeschäfte zu bemächtigen, um das daraus zu ziehende Edelmetall zur Umprägung in schlechte Sorten zu verwenden. Die Dimensionen dieses Schatzes, der ausführlich dokumentiert wird, erstrecken sich über weite Teile Europas. Aus dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen: Bezugsquelle: Archäologische Denkmäler (Betrag kann in Briefmarken + € 1,00 Versandkosten eingesandt werden): Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, Schloß Biebrich, 65203 Wiesbaden, Tel.: (0611) 690631, Fax: (0611) 690637 - Bestellung auch per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de . Niklot KLÜSSENDORF, Die Münzfundpflege im Lande Hessen. Eine Einfühung in Aufgaben und Arbeitsweise (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 26), 2. Aufl., Wiesbaden 1993, 12 S., 4 teils farbige Abb. € 2,00. Niklot KLÜSSENDORF, Der Schatz von Feldkrücken, Stadt Ulrichstein, Vogelsbergkreis, verborgen ab 1627 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 43), Wiesbaden 1985, 16 S., 1 Karte, 6 teils farbige Abb.; € 2,00. Niklot KLÜSSENDORF und Roger BALDUS, Die Fundmünzen aus der Marktkirche zu Eschwege, Werra-Meißner-Kreis. Numismatische Ergebnisse der Ausgrabungen von 1991/92 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 113), Wiesbaden 1994, 16 S., 2 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00. Helmut SCHUBERT, Der Denarschatz von Ober-Florstadt. Ein römischer Münzschatz aus dem Kohortenkastell am östlichen Wetterau-Limes (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 118), Wiesbaden 1994, 16 S., 3 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00. Niklot KLÜSSENDORF, Der Heller in Hessen. Numismatische Fundhorizonte des Hoch- und Spätmittelalters (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 119), Wiesbaden 1995, 20 S., 4 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00. Dirk VORLAUF und Niklot KLÜSSENDORF, Die evangelische Pfarrkirche St. Georg in Alten-Buseck, Kr. Gießen. Ergebnisse der archäologischen Untersuchung in den Jahren 1995 und 1996 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 144), Wiesbaden 1998, 20 S., 7 Karten und zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00. Niklot KLÜSSENDORF, Der Münzschatz von Geismar, Stadt Fritzlar, Schwalm-Eder-Kreis, verborgen ab 1760 (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 147), Wiesbaden 1998, 24 S., zahlr., teils farbige Abb.; € 3,00. Niklot KLÜSSENDORF, Der Schatz aus der Laneburg, Gemeinde Löhnberg, Kr. Limburg-Weilburg, verborgen ab 1687. "Brückennominale" im Geldumlauf des späten 17. Jahrhunderts (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 155), Wiesbaden 2002, 48 S., zahlr., teils farbige Abb.; € 5,00. Niklot
KLÜSSENDORF,
Wolfgang KORN und Christa MEIBORG, Münzfunde in rechtlicher Sicht Was ist bei einem Münzfund zu berücksichtigen? Zunächst § 984 BGB: Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war. Diese Regelung wird in Hessen umgesetzt. Entdecker und Grundeigentümer, welche einen Fund vorlegen, können davon ausgehen, daß ihr Eigentum durch die wissenschaftliche Bearbeitung nicht angetastet wird. Es besteht lediglich nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz vom 5. Sept. 1986 (GVO I, S. 269) eine Meldepflicht für solche Funde. Das Land hat sodann das Recht, sich das Material für eine wissenschaftliche Bearbeitung auszuleihen. Für Funde überragender Bedeutung haben das Land, der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sowie die Gemeinde in dieser Reihe das Recht zum Eigentumserwerb über die Ablieferung gegen eine Entschädigung (die im übrigen den Handelswert berücksichtigt). Eine Enteignung gibt es nur in Fällen groben Mißbrauchs, durch die Geschichtsquellen von hohem Aussagewert der Vernichtung anheimfallen. Ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Publikum, Verwaltung und Wissenschaft ist die Beratung zu diesen Fragen. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Archäologie und Paläontologie, in Wiesbaden, mit den Außenstellen Darmstadt und Marburg. Es gibt viele Funde, die im Boden des Landes auf ihren Entdecker warten. Zu beachten ist hierbei allerdings, daß die gezielte Nachforschung nach Altertümern (Schatzsuche) nicht für jedermann frei ist, sondern einer Genehmigung bedarf. Der Erlaß über "Münzfunde in Hessen" des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 18. Nov. 1997 regelt die vom Landesamt seit 1964 wahrgenommene Aufgabe der Erfassung und Bearbeitung von Münzfunden. Für die Praxis der Münzfundpflege gibt es eine handliche Einführung. Wer einen Fund meldet, legt seiner Meldung am besten das Formular einer Fundmeldung zugrunde, aus dem zu ersehen ist, welche Daten für die Bearbeitung benötigt werden. Die
Zuständigkeit des
Landesamtes erstreckt sich nur auf hessische Münzfunde, denn es
handelt
sich um eine Kulturangelegenheit, die nach der föderalen Struktur
der Bundesrepublik Deutschland eine Sache der Länder ist. Für
auswärtige Funde bitten wir darum, mit den zuständigen
Einrichtungen
aus den betreffenden Ländern Kontakt aufzunehmen, in denen zum
Teil
andere denkmalrechtliche Regelungen gelten. Vermittelnde Hilfe kann
auch
die Numismatische
Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
leisten. Nachforschung nach Altertümern
Merkblatt des Landesamts für Denkmalpflege Hessen Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens, die sich als einzige Urkunden unserer schriftlosen Geschichte und als Zeugnisse aus der Vergangenheit im Boden erhalten haben, sind Bodendenkmäler und damit durch das Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) geschützt. Nachforschungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler und entsprechende archäologische Funde zu entdecken, sind nach § 21 HDSchG genehmigungspflichtig. Genehmigungen erteilt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Genehmigung für die Sondensuche für Privatpersonen steht unter strengen fachlichen Auflagen, da das unsachgemäße Herauswühlen von Fundstücken diese immer aus dem Zusammenhang reißt, dadurch archäologisch wichtige Befunde zerstört und ihren historischen Wert vernichtet. Personen, die eine Genehmigung besitzen, werden sich gerne mit dieser ausweisen. Bitte helfen Sie ansonsten mit, das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren und noch in der Erde verborgenen Bodendenkmälern zu verhindern, z. B. durch Verständigung der Polizei oder des Forstamts. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Denkmalfachbehörde, die Ihnen auch gern das hier abgebildete Merkblatt mit näheren Informationen übersendet: Landesamt
für Denkmalpflege
Hessen, Abt. Archäologie und Paläontologie, Schloß
Biebrich,
65203 Wiesbaden. Tel. (0611) 690631, Fax: (0611) 690637 -
Außenstelle
Darmstadt, Schloß/Glockenbau, 64283 Darmstadt, Tel.:
06151/125645,
Fax 06151/125644 - Außenstelle Marburg: Ketzerbach 11, 35037
Marburg,
Tel. 06421/590880, Fax 06521/988771. Erlaß über "Münzfunde in Hessen" Bezug: Bekanntmachung vom 10. April 1986 (StAnz. S. 1862) Fundmünzen sind wichtige Kulturdenkmäler und darüber hinaus historische Quellen von großer Aussagekraft. Sie systematisch zu erfassen und auszuwerten, ist Aufgabe des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde und der Arbeitsstelle "Fundmünzen der Antike" in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. In den genannten Einrichtungen werden Fundmünzen fachgerecht gereinigt, fotografiert und bestimmt. Immer wieder kommt es vor, daß Münzfunde aus Furcht vor staatlichem Zugriff geheimgehalten werden. Diese Befürchtung ist unbegründet. Das Eigentum an Schatzfunden wird durch § 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zugesprochen. Soweit es sich bei solchen Fundmünzen um Bodendenkmäler im Sinne des Hessischen Denkmalschutzes (HDSchG) handelt, ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen berechtigt, sie zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung - zum Beispiel durch das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde oder die Arbeitsstelle "Fundmünzen der Antike" - vorübergehend in Besitz zu nehmen (§ 20 Abs. 4 HDSchG). Dies ändert am Eigentum des Finders nichts. Die wissenschaftliche Bearbeitung ist für Eigentümer kostenlos und empfiehlt sich auch in deren Interesse. Der Finder ist allerdings verpflichtet, Bodendenkmäler dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen anzuzeigen. Dies kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde geschehen. Die Anschriften der erwähnten Stellen lauten: Landesamt
für Denkmalpflege
Hessen Landesamt
für Denkmalpflege
Hessen Landesamt
für Denkmalpflege
Hessen Arbeitsstelle
"Fundmünzen
der Antike" Hessisches
Landesamt für
geschichtliche Landeskunde Die Bekanntmachung über Münzfunde in Hessen vom 10. April 1986 wird durch diesen Erlaß ersetzt und aufgehoben. Wiesbaden, 18. November 1997 Hessisches
Ministerium für
Wissenschaft und Kunst K II 3 - 784/31 - 119 StAnz. 49/1997 S. 3781
Das Land hat das Recht, sich das Material für eine wissenschaftliche Bearbeitung auszuleihen. Für Funde überragender Bedeutung haben das Land, der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt sowie die Gemeinde in dieser Reihe das Recht zum Eigentumserwerb über die Ablieferung gegen Entschädigung (die im übrigen den Handelswert berücksichtigt). Eine Enteignung gibt es nur bei grobem Mißbrauch, durch den Geschichtsquellen von hohem Aussagewert der Vernichtung anheimfallen. Der Regelfall ist, daß die Funde ihren privaten Eigentümern nach der Bearbeitung zurückgereicht werden. Wichtiges Bindeglied zwischen dem Publikum, Verwaltung und Wissenschaft ist die Beratung der Beteiligten. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. für Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, in Wiesbaden mit den Außenstellen Darmstadt und Marburg. Literatur:
Niklot
KLÜSSENDORF, Die Münzfundpflege im Lande Hessen. Eine
Einführung
in Aufgaben und Arbeitsweise (Archäologische Denkmäler in
Hessen,
H. 26), 2. Auflage, Wiesbaden 1993, 12 S., zahlreiche, teils farbige
Abb.
Preis: € 2,00 (Bitte € 2,80 in Briefmarken einsenden oder per
E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de
bestellen). Wie allgemein bei Museen und wissenschaftlichen Einrichtungen üblich, können von Amts wegen keine Schätzungen des Handelswerts von Münzen abgegeben werden. Wenn ein Schatz durch eine öffentliche Einrichtung zu dauerndem Verbleib angekauft wird (auch bei der Ablieferung gegen Entschädigung) erfolgt die Einigung durch Verhandlungen der Beteiligten, zu denen ein unabhängiger Vereidigter Sachverständiger, der nicht im Dienste des Staates steht, hinzugezogen werden kann. Die in der Fundaufnahme tätigen Wissenschaftler sammeln übrigens, wie in dem Fach üblich, privat keine Münzen und stehen so neutral zu dem von ihnen ausgewerteten Fundmaterial. Allgemeine
Begutachtungen,
etwa Bestimmungen von Münzen aus Sammlungen und Erbschaften,
können
im Rahmen des Dienstbetriebs leider nicht erfolgen. Hierfür sind
geeignete
Experten des Münzhandels ansprechbar.
Bericht eines Beamten über das im Kreise Hünfeld umlaufende schlechte Kupfergeld (1833). Hessisches Staatsarchiv Marburg. Eine Hauptquellengruppe der münz- und geldgeschichtlichen Forschung sind die schriftlichen Quellen, aus denen Informationen zum Geldwesen älterer Zeit sowie zum Münzumlauf zu gewinnen sind. Aufzeichnungen über Geld werden praktisch zu allen Zeiten angelegt, meist im Zusammenhang der Rechnungsführung privater und öffentlicher Haushalte. Darüber hinaus gibt es spezielle Quellen, deren Entstehungszweck aus dem Recht des Staates im Währungswesen rührt: Münzprägung und Kontrolle des Geldumlaufs haben sich vielfältig in Urkunden, Akten und Amtsbüchern niedergeschlagen. Die Auswertung dieses, meist in den öffentlichen Archiven zugänglichen Materials läßt sich verbinden mit den Erkenntnissen aus Numismatik und Geldgeschichte. So gewinnt jede moderne Münzfundauswertung an Aussagekraft, wenn sie die Rahmenbedingungen des Geldumlaufs aus den zeitgenössischen Gesetzen und Verordnungen darlegt. Auch Preise und Löhne sind mit dem Geldumlauf in Beziehung zu setzen. Die Zeitschrift des Landesamtes, das Hessische Jahrbuch für Landesgeschichte, bietet regelmäßig methodisch wertvolle Beiträge aus diesem Feld. Gleiches gilt für viele andere Publikationen in den Schriftenreihen, namentlich den Band "Aspekte thüringisch-hessischer Geschichte".
Die Verbindung zwischen schriftlichen Quellen und Münzen ist typisch für die Landesgeschichte. In dieser Urkunde von 1336 verschreibt ein Marburger Schöffe eine Rente in Hellern aus seinem Haus in der Wettergasse in Marburg (Hessisches Staatsarchiv Marburg). Der Geldumlauf historischer Zeit läßt sich aus einer Vielzahl von Quellen rekonstruieren. Zunächst sind es die Münzfunde als Geschichtsquellen , die einen besonders hohen Informationswert besitzen. Über den einzelnen Münzfund hinaus weist ein Fundhorizont , der sich am besten im Kartenbild veranschaulichen läßt. Darüber hinaus erhellt sich der Geldumlauf älterer Zeiten durch zahlreiche andere Quellen, etwa Gesetze und Verordnungen über die Inkurssetzung von Münzen oder Verbote von fremdem Geld, Kasseninventare, Berichte der Beamten, und nicht zuletzt durch die zahlreichen Nennungen von Geld in Verträgen wie in Abrechnungen aller Art. Dies war im Zahlungsverkehr nötig; denn wer zum Beispiel im 18. Jahrhundert in Talern rechnete, wollte schon wissen, ob sein Schuldner dazu Reichstaler im vollen Silbergehalt oder nur leichte Taler des üblichen Rechnungssystems zahlen wollte. Ein Irrtum über die Eigenschaft der Münze konnte leicht einen Verlust von 12,5% ergeben. Erst das Reich Bismarcks beendete nach 1873 das bis dahin in Deutschland herrschende System von Regionalwährungen, das mit der scharfen Trennung der Talerländer im Norden und der Guldenländer im Süden seit dem 16. Jahrhundert existiert hatte. Neben vergleichenden Studien, die auch Preise und Löhne einbeziehen, ermöglicht der Geldumlauf sozial differenzierte Beobachtungen, weil für bestimmten Zahlungsarten auch entsprechende Nominale zuzuordnen sind, die für andere Zahlungszwecke kaum benutzt werden. Auch heute wird zu einer Konfirmation gern ein Geldschein in einen Umschlag gesteckt, während niemand 10 Euro in Kleingeld schenkt. In früheren Zeiten war dies nicht anders. Hier gibt es Querverbindungen der Numismatik zur Volks- und Altertumskunde, die auch gruppengeistige Erscheinungen untersucht.
Kleinanzeige zum
Geldwechsel
bei Einführung der Mark. Fuldaer Kreisblatt vom 26. Januar 1876
Fundhorizonte ermöglichen es, bei einem einzelnen Schatz zu erkennen, welche seiner Elemente dem Allgemeinen entsprechen und welche als Besonderheiten anzusprechen sind. Dies erfolgt meist über Verbreitungskarten, die regionale Währungsverschiedenheiten zu erkennen geben. Letztere lassen sich auch im Vergleich mit Geldnennungen aus Urkunden und den darin enthaltenen Vereinbarungen über Geldzahlungen gewinnen.
Die Verbreitung des Hellers, der Münze aus Schwäbisch Hall, in hessischen Münzschatzfunden vor 1300. Diese Münze, die häufigste Münze des Mittelalters, tritt nördlich des Mains noch kaum in Funden auf. Im 14. und 15. Jahrhundert dringt der Heller auch massiv in das Gebiet von Oberhessen bis in die Gegend von Marburg ein. Literatur: Niklot KLÜSSENDORF, Der Heller in Hessen. Numismatische Fundhorizonte des Hoch- und Spätmittelalters (Archäologische Denkmäler in Hessen, H. 119), Wiesbaden 1995, 20 S., 4 Karten, zahlr., teils farbige Abb.; € 2,00 (Bitte € 2,80 in Briefmarken einsenden oder per E-mail Verlag.hlgl@staff.uni-marburg.de bestellen). |
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